Durch unsere profunden Kenntnisse, sowohl in der Bauphysik als auch der Anlagentechnik, entstehen GEG-Nachweise bei uns nicht als Papiertiger, sondern stellen individuelle optimierte und praxiserprobte Energiekonzepte dar.


Seit 2002 müssen alle Neubauten, sanierte oder umgenutze Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) als Teil der Genehmigungsunterlagen erfüllen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde zum 01.11.2020 in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überführt. Im Gegensatz zu den bis 2002 getrennten Vorschriften der Heizungsanlagenverordnung und der Wärmeschutzverordnung, beinhaltet die EnEV nun auch die Verluste der Anlagentechnik und erweitert die Bilanzgrenze auf den Primärenergieverbrauch (mit Gewinnung, Umwandlung und Transport des jeweiligen Energieträgers). Im GEG wurde zudem noch erforderlich regenerative Heizungsanteile berücksichtigt.

Dieser erweiterte Rahmen ermöglicht es, in der Gesamtbilanz eines Gebäudes die Faktoren Anlagentechnik und baulicher Wärmeschutz in gewissem Maße miteinander zu verrechnen, also einen schlechteren Dämmstandard durch eine effizientere Heizanlage auszugleichen oder umgekehrt. Die wichtigste Anforderung für Neubauten ist im GEG der Jahresprimärenergiebedarf im Vergleich zu einem virtuellen Referenzgebäude und vorgegebenen technischen Eigenschaften.

Auch die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz werden geprüft und ermöglicht die Berücksichtigung solarer Wärmegewinne sowie regenerative Energieerzeugung.

Vermieter sind verpflichtet den Mietern unaufgefordert einen Energieausweis vorzulegen. Je nach Gebäudegröße und –alter kann dieser als verbrauchsabhängiger oder als bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden.

Das GEG ist Verwaltungsrecht, Verstöße können seit 2013 mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden.

 

Mehr zum GEG:

www.geg-info.de

 

 

Empfehlung: Broschüre "Klimaneutrale Bauten"
service.enev-online.de/bestellen

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